Aufnahmeantrag & Einzugsermächtigung
Für unsere neuen Mitglieder – Hier findet ihr unseren Aufnahmeantrag und die Einzugsermächtigung für den Mitgliesbeitrag.
Übersicht der Mitgliedsbeiträge
Der Grundbetrag pro Monat für unsere Mitglieder beträgt:
- 7 € für Erwachsene ab 18 Jahre und Rentner
- 3 € für Kinder und Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Schüler können auf schriftlichen Antrag auch über das 18. Lebensjahr hinaus den verringerten Beitrag zahlen
- 4 € für Azubis und Studenten nach vollendung des 18. Lebensjahres auf schriftliche Antragstellung
- 5 € ermäßigter Beitrag für Mitglieder, die nicht am aktiven Spielbetrieb teilnehmen und für arbeitslose Mitglieder. Auf schriftliche Antragstellung
Familienbeitrag – Wenn mindestens 3 Familienmitglieder (darunter mindestens 1 Kind unter 18 Jahren) im Verein gemeldet sind, wird auf Antrag eine Beitragsminderung von 1€ pro Monat für jedes Familienmitglied gewährt.
Laut unserer Satzung sind alle Anträge jährlich beim Abteilungsleiter oder Vorstand zu stellen.
Pflichtstunden
Es werden für jedes aktive Mitglied 2 Pflichtstunden pro Jahr festgelegt, die im Rahmen von Arbeitseinsätzen abgeleistet werden können.
Werden die Pflichtstunden nicht erfüllt, kann der Verein einen Ausgleich von 10€ einfordern.
Mitglieder unter 18 Jahre und über 65 Jahre sind von den Pflichtstunden befreit.
Desweiteren sind aktive Schiedsrichter, Trainer und Betreuer von der Ableistung von Pflichtstunden befreit.
Unsere Vereinssatzung
Das grundlegende Regelwerk („Verfassung“) eines Vereins und für dessen Gründung, Organisation und rechtliche Anerkennung unerlässlich. Sie bildet die Leitplanken für das Handeln des Vorstands und der Mitglieder. Hier findet ihr unsere Vereinssatzung.
Unsere Kontodaten
Kontoinhaber: SV Großgrimma e.V.
Kreditinstitut: Sparkasse Burgendlandkreis
IBAN: DE29800530003900046017
BIC: NOLADE21BLK
